RATGEBER · STAND 16.10.2026
Kosmetik-Etikett lesen, Arzneimittel nur Apotheke (2026)
Auf Tiegel, Tube und Flasche steht mehr als Werbung. Die EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) schreibt Angaben vor, die du vor dem Kauf ablesen kannst. Besonders wichtig sind zwei Symbole: die Sanduhr und der offene Tiegel. Weiter unten geht es um Arzneimittel, die du in der Drogerie nicht bekommst.
Sanduhr oder offener Tiegel: Was das Zeichen bedeutet
Kosmetik, die höchstens 30 Monate haltbar ist, muss in der gesamten EU ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen. Vor dem Datum steht entweder das Sanduhr-Symbol oder der Text „Mindestens haltbar bis“. Schau schon am Regal darauf, nicht erst zu Hause.
Hält ein Produkt länger als 30 Monate, ist das Datum nicht vorgeschrieben. Stattdessen muss das Symbol eines geöffneten Cremetiegels aufgedruckt sein. Daneben steht die Verwendungsdauer nach dem Öffnen. Diese Frist zählt ab dem Moment, in dem du die Packung zum ersten Mal aufmachst, nicht ab dem Kaufdatum.
Quellen: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Inhaltsstoffe: Reihenfolge und Duftstoffe
Das Kosmetikrecht der EU verlangt, dass alle Bestandteile aufgeführt werden, und zwar in einer festen Ordnung: Grundsätzlich sind die Stoffe nach ihrem Gewichtsanteil absteigend sortiert. Was vorn steht, macht also den größten Teil des Produkts aus.
Duftstoffe sind eine Ausnahme. Sie müssen nicht einzeln stehen, ein Eintrag „Parfüm“ oder „Aroma“ darf mehrere Riech- und Aromastoffe zusammenfassen. Wer einen bestimmten Duftstoff meiden will, findet ihn deshalb nicht immer unter seinem Namen.
Quellen: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Deutsche Angaben sind Pflicht
Nach § 4 der Kosmetik-Verordnung dürfen kosmetische Mittel nur auf den Markt kommen, wenn bestimmte Pflichtangaben aus Artikel 19 der EU-Kosmetikverordnung auf Deutsch dastehen. Eine Packung, auf der diese Angaben nur in einer Fremdsprache stehen, darf ein Laden also nicht verkaufen.
Fehlt dir die deutsche Angabe, sprich den Laden direkt an. Ob eine Angabe fehlt, siehst du nur an der Packung selbst; aus der Ferne lässt sich das nicht prüfen.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Arzneimittel: Was die Drogerie nicht verkaufen darf
Arzneimittel, die den Apotheken vorbehalten sind, dürfen außerhalb von Apotheken nicht gehandelt werden. Das steht in § 43 des Arzneimittelgesetzes. Eine Drogerie darf solche Mittel deshalb nicht verkaufen.
So erkennst du es: Das Gesetz verlangt auf Fertigarzneimitteln einen Hinweis, wie sie abgegeben werden dürfen. Bei Mitteln auf Rezept steht „Verschreibungspflichtig“, bei Mitteln, die nur in Apotheken an Verbraucher abgegeben werden dürfen, „Apothekenpflichtig“. Steht „Apothekenpflichtig“ auf dem Produkt, bekommst du es nur in der Apotheke.
Ausnahmen stehen unter anderem in § 44 des Arzneimittelgesetzes. Er gibt bestimmte Arzneimittel für den Verkehr außerhalb der Apotheken frei, zum Beispiel Pflaster sowie Mund- und Rachendesinfektionsmittel. Bist du unsicher, ob ein Produkt in die Drogerie oder in die Apotheke gehört, frag in der Apotheke.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
Kurz-Check am Regal
Diese fünf Punkte kannst du selbst prüfen, bevor du zur Kasse gehst.
- Kurze Haltbarkeit: Datum mit Sanduhr oder „Mindestens haltbar bis“.
- Lange Haltbarkeit: offener Tiegel mit Zeitangabe für die Zeit nach dem Öffnen.
- Inhaltsstoffe: grundsätzlich stehen die größten Anteile vorn.
- Duftstoffe: „Parfüm“ oder „Aroma“ darf mehrere Stoffe bündeln.
- Arzneimittel: Steht „Apothekenpflichtig“ darauf, gehört es in die Apotheke.
Quellen: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
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